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Channel: Kommentare zu: Nazi-Vergleiche bringen Europa weder Recht noch Ordnung
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Von: Zeitzeuge

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Befassen Sie sich mit den konkreten Urteilen dieses Gerichtes und den konkreten Auswirkungen auf das Leben der Menschen, dann werden Sie keinen Zweifel mehr am “Wert” der Entscheidungen dieses “Gerichtes” haben. Daneben sind die Begründungen für Klageabweisungen ebenfalls sehr aufschlußreich: Eine der regelmäßig wiederkehrenden Begründungen ist, “daß der Kläger/die Klägerin nicht (ausreichend) nachweisen kann, daß er/sie einer besonderen Benachteiligung gegenüber anderen (der gesetzlichen Regelungen unterliegenden) Personen” im Rechtsgebiet ” ausgesetzt ist”. Damit läßt sich jedes Massenunrecht rechfertigen!

Bemerkeswert ist auch die Aussage des BVerfG bei der Anhörung zur ESM-Klagen von Schachtschneider/Hankel/Nölling/Starbatty, Gauweiler u.a. im September 2011, daß es in der BRD “kein Grundrecht auf Demokratie” gibt. Damit sagt das BVerfG deutlich, daß Art. 20 (2) GG nur ein (von wem mit welchem Recht?) beschränktes, ein zugestandenes Recht ist und in der Praxis keine Volkssouveränität nach naturrechtlichem Maßstab besteht bzw. erlaubt wird!

Jaja, am 24. 12. kommt der Weihnachtsmann – für alle die das gern glauben mögen… Wachen Sie endlich Auf, Sie deutsche Schlafmütze!


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